Wir haben als Grüne mit dem Frauenstatut in seinerzeitigen Form gute Erfahrungen gemacht.
Für den Fall, dass sich keine Frau findet die auf einen ungeraden Platz kandidieren möchte sieht das Frauenstatut eine Frauenversammlung vor. Auf dieser findet sich dann nicht selten doch noch eine gute Frau die kandidiert und von den anderen Frauen motiviert werden kann. Sollte dieses nicht der Fall sein geben die Frauen den Platz für die Kandidatur eines Mannes frei. Es bleiben also auch beim jetzigen Prozedere keine Plätze frei. Der Prozeß hat aber schon oft dazu beigetragen kompetenten Frauen Mut zu machen sich eine Kandidatur zuzutrauen.
Die Einhaltung des Frauenstatuts in allen Ebenen hat uns dazu verholfen, dass Frauen bei uns Grünen in allen Ebenen paritätisch vertreten sind. Nur durch den kontinuierlichen Aufbau durch alle Ebenen ist es uns gelungen, dass bei der Aufstellung von Landtags-, Bundestags- und Europawahllisten so viele Frauen kandidieren.
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